Bestattung Sierning : Vertrauensvoller Ansprechpartner im Trauerfall
Bestattung Sierning
Die Bestattung Sierning ist die gemeindeeigene Bestattung der Marktgemeinde Sierning, Oberösterreich. Als kommunaler Betrieb steht das Team Hinterbliebenen rund um die Uhr vertrauensvoll als Ratgeber und Begleiter im Trauerfall zur Seite verlässlich, persönlich und mit regionaler Verwurzelung.
UNTERNEHMEN
Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning
STANDORT
📍 Kirchenplatz 1, 4522 Sierning, Oberösterreich, Österreich
Büro: Marktgemeindeamt Sierning, EG Zimmer 5
INHABER / GESCHÄFTSFÜHRUNG
Kommunale Trägerschaft – Marktgemeinde Sierning
Team
- Hannes Haghofer – Bestatter
- Andreas Krammer – Bestatter
GEGRÜNDET
Kein genaues Gründungsjahr auf der Website angegeben. Kommunale Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning.
TELEFON
📞 +43 7259 / 2255-242 (Hauptnummer)
📱 +43 676 / 3864075 (Hannes Haghofer)
📱 +43 664 / 9279915 (Andreas Krammer)
Erreichbarkeit: Tag und Nacht rund um die Uhr
WEBSITE
EINZUGSGEBIET
Sierning und Umgebung, Bezirk Steyr-Land, Oberösterreich, Österreich.
BESTATTUNGSARTEN
Die Bestattungsarten haben sich in den letzten Jahren in Österreich erheblich erweitert. Früher gab es ausschließlich die Erdbestattung im Sarg mit Begräbnis. Heutzutage nehmen aufgrund der technischen Veränderungen und Möglichkeiten Kremationen und Urnenbestattungen zu. Das Leben jedes Menschen ist einzigartig diese Individualität soll sich auch in der Bestattung ausdrücken.
Erdbestattung Traditionelle Beisetzung im Sarg mit Begräbnis auf dem Friedhof.
Feuerbestattung Kremation / Einäscherung; Die Kremation bietet ein breites Feld an Beisetzungsmöglichkeiten und auch an Erinnerungskultur. Bei einer Feuerbestattung wird nach der feierlichen Verabschiedung in der Pfarrkirche oder in der Aufbahrungshalle der Sarg im Krematorium Steyr eingeäschert. Im Anschluss erfolgt die Urnenbeisetzung am Friedhof.
Baumbestattung / Waldbestattung Beisetzung der Asche in biologisch abbaubarer Urne an den Wurzeln eines Baumes; Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen möglich.
Weitere Bestattungsformen (auf Anfrage / mit behördlicher Genehmigung):
Seebestattung
Flussbestattung
Diamantbestattung
Einige der Bestattungsarten müssen zuerst behördlich genehmigt werden oder sind in Österreich nicht möglich. Individuelle Beratung wird empfohlen.
BESONDERE MERKMALE
✅ 24/7 Erreichbarkeit Tag und Nacht unter +43 7259/2255-242.
✅ Kommunale Trägerschaft Als Bestattungsanstalt der Marktgemeinde Sierning steht das Unternehmen für Verlässlichkeit, Transparenz und langfristiges Engagement für die Region.
✅ Vollständige Leistungspalette:
- Todesfall-Aufnahme mit persönlicher oder telefonischer Beratung
- Entwurf der Trauerdrucksorten (Parten, Gedenkbilder, Dankkarten)
- Hilfestellung bei der Auswahl der Grabstelle
- Terminvereinbarungen mit Friedhofsverwaltung, Pfarrer und Krematorium
- Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort
- Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Aufbahrung und erweiterte Verabschiedung
- Sarg- und Urnenbeistellung
- Überführungen im Inland und ins Ausland
- Abhaltung der Trauerfeier und Kondukt (Trauerzug) zur Grabstelle
- Vermittlung von Totengräber und Steinmetz
- Besorgung aller Bestattungsdokumente
- Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen
- Auf Wunsch Vermittlung von Blumenspenden
- Abrechnung von Sterbegeldversicherungen (Wiener Verein)
✅ Bestattungsvorsorge:
Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit, Ihren Abschied so zu gestalten, wie Sie es möchten. Sie bestimmen selbst, wie Sie in Erinnerung bleiben wollen. Den Hinterbliebenen werden dadurch zusätzliche Belastungen und Entscheidungen erspart.
- Lebzeitenauftrag
- Wiener Verein – Sterbegeldversicherung (direkte Abrechnung)
✅ Online-Gedenkkerzen & Sterbefälle Aktuelle Sterbefälle mit Gedenkkerzen und Kondolenzbuch auf der Website.
IM TRAUERFALL ABLAUF & ERSTER WEG
Um dem Verstorbenen und den Hinterbliebenen eine würdige Trauerfeier und einen letzten Abschied zu ermöglichen, müssen viele organisatorische Dinge geregelt werden. Ärzte und Behörden sind zu kontaktieren, Formalitäten wollen erledigt werden.
Der erste Schritt Sterbefall Aufnahme
Die Aufnahme des Sterbefalles erfolgt im Büro am Marktgemeindeamt Sierning EG Zimmer 5. Hier werden die Daten der/des Verstorbenen aufgenommen, die Parten und Trauerbilder aus dem reichhaltigen Angebot ausgesucht, diese mit Text und Foto gestaltet sowie der Sarg ausgewählt.
Die Bestattungsanstalt bespricht mit den Angehörigen den Ablauf des Begräbnisses oder der Verabschiedung und koordiniert alle Termine mit den Pfarrämtern, der Feuerhalle und der Abholung bzw. der Überführung.
Erforderliche Dokumente zur Anmeldung des Todesfalles
Es empfiehlt sich, folgende Dokumente der/des Verstorbenen vorzubereiten und zur Anmeldung des Todesfalles mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Scheidungsurteil (wenn die Ehe geschieden ist)
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
- Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn verwitwet)
- Meldezettel
- Sozialversicherungsnummer
- Nachweis über akademischen Grad
- Polizzen vom Wiener Verein
- Kleidung (falls noch nicht angekleidet)
- Ein gutes Foto
Die Überführung
Der/die Verstorbene wird mit dem Bestattungswagen vom Sterbeort abgeholt und zur Aufbahrungshalle oder zur Feuerhalle überführt. Ebenso werden Überführungen im In- und Ausland durchgeführt.
Die Bestattung
Nach der Begräbnisfeier in der Kirche oder der Aufbahrungshalle wird der/die Verstorbene in einem feierlichen Trauerzug mit den Angehörigen, den Trauergästen, dem Priester und dem Konduktpersonal zur Grabstelle geleitet.
INFORMATIONEN FÜR HINTERBLIEBENE
Checkliste nach dem Todesfall
Dokumente mit der Sterbeurkunde im Marktgemeindeamt Sierning, Zimmer 5 abholen. Blumenschmuck bestellen nicht vergessen. Evtl. Totengräber bestellen oder bei Fragen zur provisorischen Grabumrandung Herrn Steininger (Tel. Nr.: 0676/5256993) kontaktieren. Evtl. Musikkapelle kontaktieren.
Verträge, Verpflichtungen und Mitgliedschaften müssen soweit vorhanden durch die Hinterbliebenen ab- bzw. umgemeldet werden, darunter Mietverträge, Mitgliedschaften bei Vereinen, Bankkonten, Versicherungsverträge, Rundfunk- und Fernsehbewilligungen, Gas- und Strombezug, Post, Telekom, Mobilfunkbetreiber, Abonnements, Kirchenbeitrag, KFZ-Zulassung und Waffenschein.
Totengräber, Grabumrandung & Steinmetz
Der Totengräber wird in der Regel durch die Bestattungsanstalt verständigt. Falls die Angehörigen persönlich Kontakt aufnehmen wollen oder Fragen bezüglich der provisorischen Grabumrandung haben, ist Herr Steininger (Tel. 0676/5256993) zu kontaktieren. Mit ihm kann auch vereinbart werden, dass ein Steinmetz (z.B. Fa. Pühringer aus Sierning oder Fa. Gruber aus Kremsmünster-Sierning) verständigt wird, welcher den Grabstein abträgt und lagert.
Musikkapelle bei der Trauerfeier
Wird bei der Beerdigung eine Musikkapelle gewünscht, kann unter anderem mit Herrn Singer (Tel. 0650/9807293) Kontakt aufgenommen werden. Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur Auswahl: ca. 5 Musiker (gespielt wird vor der Kirche bzw. auf dem Friedhof) oder ca. 15 Musiker (gespielt wird vor der Kirche inkl. Trauerzug von der Kirche auf den Friedhof und auf dem Friedhof).
Lenkerberechtigung & Kraftfahrzeug
Die Lenkerberechtigung (Führerschein) ist ein persönliches Recht, das mit dem Tod des Besitzers erlischt. Ist auf den Namen der verstorbenen Person ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene die Behörde vom Tod des Zulassungsbesitzers verständigen.
Schusswaffen
Befinden sich im Nachlass einer verstorbenen Person Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen Revolver/Pistolen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen), muss unverzüglich die Waffenbehörde (Bezirkshauptmannschaft) verständigt werden.
WITWEN- BZW. WITWERPENSION
Zum Antrag auf Witwen- bzw. Witwerpension werden die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices der Marktgemeinde Sierning bei der Antragstellung behilflich sein.
Wenn der/die Verstorbene bereits Pensionist/in war, werden u.a. folgende Dokumente benötigt:
Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Witwe/des Witwers, Staatsbürgerschaftsnachweis, Einkommensnachweis sowie der Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung von der Bank.
Wenn der/die Verstorbene erwerbstätig war, werden zusätzlich benötigt:
Sämtliche Arbeitsnachweise der verstorbenen Person ab dem 15. Lebensjahr (soweit diese noch nicht erfasst sind) sowie Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person.
VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, für das der vom Gericht nach Wohnort und Sterbetag zuständige Notar zum Gerichtskommissär bestellt wird. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallsaufnahme vorgeladen. Es kann aber auch von den Hinterbliebenen selbst ein Notar bestimmt werden.
Zur Todesfallsaufnahme empfohlene Unterlagen umfassen u.a.:
Aufstellung der nächsten Angehörigen, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Verstorbenen, letztwillige Verfügungen (Testamente im Original), Todesfallkosten (Rechnungen von Bestattungsunternehmen, Grabstein, Trauermahl, Blumen), Sparbücher im Original, Gehalts-/Pensionskonten, Lebensversicherungen, Schulden, Liegenschaften sowie Fahrzeuge.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON BESTATTUNGSKOSTEN
Begräbniskosten, einschließlich der Errichtung eines Gedenkzeichens an der Grabstelle, gehören grundsätzlich zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus diesem zu bestreiten.
Nur wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, sind Begräbniskosten bis maximal € 5.000, und die Kosten eines Grabsteins ebenfalls bis maximal € 5.000,– als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die Kosten für Blumen und Kränze, für ein schlichtes Totenmahl sowie für Beileidsdanksagungen sind Teil der Begräbniskosten.
Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten der Trauerkleidung und der Grabpflege. Die außergewöhnliche Belastung muss nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen Zu Bestattung Sierning
F1: Ist die Bestattung Sierning rund um die Uhr erreichbar?
Ja , Tag und Nacht unter +43 7259/2255-242, +43 676/3864075 oder +43 664/9279915.
F2: Wer betreibt die Bestattung Sierning?
Es handelt sich um die gemeindeeigene Bestattung der Marktgemeinde Sierning kein privates Unternehmen, sondern ein kommunaler Betrieb. Die Bestatter sind Hannes Haghofer und Andreas Krammer.
F3: Welche Bestattungsarten werden angeboten?
Erdbestattung, Feuerbestattung und Baumbestattung/Waldbestattung. Weitere Formen wie Seebestattung, Flussbestattung und Diamantbestattung sind auf Anfrage möglich — teils mit behördlicher Genehmigung.
F4: Übernimmt die Bestattungsanstalt alle Formalitäten?
Ja , alle Bestattungsdokumente werden besorgt; Terminvereinbarungen mit Friedhofsverwaltung, Pfarrer und Krematorium werden übernommen; Totengräber und Steinmetz werden vermittelt.
F5: Gibt es eine Möglichkeit zur Bestattungsvorsorge?
Ja , Lebzeitenauftrag sowie Sterbegeldversicherung über den Wiener Verein; direkte Abrechnung möglich. Ein persönliches Beratungsgespräch im Büro ist auf Wunsch möglich.
F6: Werden Überführungen ins Ausland durchgeführt?
Ja , Überführungen im Inland und ins Ausland werden organisiert.
F7: Kann ich online kondolieren?
Ja , auf der Website sind aktuelle Sterbefälle mit Gedenkkerzen und digitalem Kondolenzbuch verfügbar.
F8: Ist auch eine Baumbestattung möglich?
Ja , Beisetzung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes; Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen ist mit entsprechender Genehmigung möglich.
F9: Was ist ein Lebzeitenauftrag?
Ein Lebzeitenauftrag ermöglicht es, zu Lebzeiten die eigenen Bestattungswünsche schriftlich festzuhalten, damit die Angehörigen im Trauerfall entlastet werden.
F10: Wo befindet sich die Bestattung Sierning?
Kirchenplatz 1, 4522 Sierning, Oberösterreich erreichbar unter +43 7259/2255-242 oder hannes.haghofer@sierning.at.
F11: Welche Dokumente muss ich beim ersten Besuch mitbringen?
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der letzten Ehe, Scheidungsurteil (falls zutreffend), Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein, Meldezettel, Sozialversicherungsnummer, Nachweis über akademischen Grad, Polizzen vom Wiener Verein, Kleidung sowie ein gutes Foto der/des Verstorbenen.
F12: Wo und wann können hinterlegte Dokumente nach der Beerdigung abgeholt werden?
Die bei der Bestattung hinterlegten Dokumente können ca. ein bis zwei Wochen nach der Beerdigung während der Amtsstunden mit der Sterbeurkunde im Marktgemeindeamt Sierning, Zimmer 5, wieder abgeholt werden.
F13: Sind Bestattungskosten steuerlich absetzbar?
Nur wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, sind Begräbniskosten bis maximal € 5.000,– als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Nicht absetzbar sind Trauerkleidung und Grabpflege.
F14: Was ist beim Verlassenschaftsverfahren zu beachten?
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, für das der vom Gericht zuständige Notar zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der zuständige Notar bei Gericht erfragt werden.
Website: www.bestattung-sierning.at
Büro: Marktgemeindeamt Sierning, EG Zimmer 5, Kirchenplatz 1, 4522 Sierning
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